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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen vom Planbau Mayr, Hofmarkt 3, 4742 Pram (AGB):

Download – Allgemeine Geschäftsbedingungen Planbau Mayr

1 Unsere Angebote verstehen sich ohne obligo. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden udgl., unabhängig von wem diese abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich.

2 Rücktritt: Neben den gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines der Vertragspartner oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den AG und bei Vereitlung der Leistung durch den AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht dem Verschulden des Auftragnehmers zugeordent werden, so werden alle nicht erfüllten Positionen im Angebot mit 10% Vertragsstrafe dem Auftraggeber verrechnet und angefangene Leistungen in Regie (wenn nicht gesondert vereinbart = Stundensatzt 95,-) verrechnet.

3 Bei Zahlungsverzug des Vertragpartners sind wir von allen weitern Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

4 Preisbildung: Sofern nicht anderes vereinbart sind die angeführten Preise Festpreise auf die Dauer von einem Jahr ab Angebotsdatum. Danach werden die Preise zu veränderlichen Preisen und lt. ÖNORM B 2110 umgerechnet. Pauschalen gelten nur für die vereinbarte Leistung. Leistungsänderungen berechtigen den AN die Preise an die entsprechende Mehrleistung anzupassen.

5 Kompensationsverbot: Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit unseren orderungen, aus welchem Grund auch immer, ist nicht zulässig. Forderungen gegenüber uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

6 Urheberrecht: Unabhängig davon, ob das von uns hergestellte Werk (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle, Berechnungen, Ideen, sonstige Dokumentation und Schriftstücke) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der AG das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.

Der AN hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkungen zu nutzen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.

7 Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des AG, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Der Vertragspartner hat uns Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Es gilt die jeweils gesetzlich bedungene Gewährleistungsfrist. Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von Ansprüchen des AG auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.

8 Schadenersatz: Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Beendigung unserer Tätigkeit, spätestens jedoch binnen zwei Jahren ab Legung der Schlussrechnung, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht. Unsere Pläne und Unterlagen dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur allenfalls nach erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch uns zur Ausführung gelangen.

9 Zahlung: Rechnungslegung erfolgt nach Baufortschritt bzw. Projektfortschritt. Rechnungen sind zahlbar binnen 8 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Mahnspesen sowie bankmäßige Zinsen fällig und verrechnet.

10 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird inländische, österreichische Gerichtsbarkeit vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich aus diesem Vertrag ergeben ist Grieskirchen.

11 Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Planbau Mayr e.U., Hofmarkt 3, A-4742 Pram

12 Adressänderung: Der Vertragspartner ist verpflichtet uns seine Wohn bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

13 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.

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